Unter bestimmten Bedingungen kann man in Deutschland nicht mit Bargeld bezahlen. Bitte beantworten Sie folgende Fragen um herauszufinden, ob Sie mit Bargeld bezahlen dürfen.
Mithilfe dieser Karte, können Sie herausfinden, wie hoch die Bargeldobergrenze für Ihr gewünschtes Land ist. Bitte klicken Sie auf Ihr gewünschtes Land um mehr Informationen zu erhalten. Weitere Informationen zu Ihrem gewünschten Land finden Sie unten.
Belgien:
Für Waren und Dienstleistungen liegt die Bargeldobergrenze bei 3.000 €. Die Bargeldobergrenze gilt nicht für Verbraucher.
Es gibt folgende Besonderheiten in Belgien:
– Immobilien dürfen nicht mit Bargeld gekauft werden.
– Kupferkabel dürfen nicht an einen Unternehmer in bar verkauft werden.
– Altmetall und Gegenstände mit wertvollen Materialien dürfen nicht zwischen Unternehmern in bar verkauft werden.
– Verbraucher dürfen wertvolle Materialien an einen Unternehmer nur bis 500 € in bar verkaufen.
– Die oben genannten Regelungen gelten nicht unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers.
Bulgarien:
Die Bargeldobergrenze liegt bei ca. 5.108 € (10.000 Lew).
Dänemark:
Verbraucher/Privatpersonen: Es gibt keine Bargeldobergrenze für Privatpersonen.
Unternehmer: Die Bargeldobergrenze liegt bei ca. 2.689 € (20.000 dänische Kronen).
Es gibt folgende Besonderheiten in Dänemark:
– Man darf keine 500-Euro-Scheine und 25-Ore-Münzen verwenden.
– Man darf mit höchstens 25 Münzen bezahlen.
– Man darf nur bis ca. 129 € (962,50 dänische Kronen) mit Münzgeld bezahlen.
Deutschland:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Deutschland:
– Immobilien dürfen nicht mit Bargeld gekauft werden.
– Unternehmen, die Immobilien besitzen, dürfen nicht mit Bargeld gekauft werden.
– Bei Bezahlungen ab 10.000 € in bar muss man sich ausweisen und man muss die Herkunft des Bargeldes mit Kontoauszügen, Schenkungsverträgen und/oder Erbscheinen belegen.
– Bei Bezahlungen ab 2.000 € in bar für Edelmetalle muss man sich ausweisen.
Estland:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Estland:
– Bezahlungen mit 50 Geldstücken oder Geldscheinen können verweigert werden.
Finnland:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Finnland:
– Es gibt keine gesetzliche Pficht für Händler Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren.
Frankreich:
In Frankreich gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– 1.000 € für in Frankreich ansässige Steuerzahler
– 15.000 € für Steuerausländer, die als Verbraucher handeln
– 3.000 € für Grundstückskaufverträge
– für Verträge unter Privatpersonen gibt es keine Bargeldobergrenze (ab 1.500 € muss eine Rechnung geschrieben werden)
– 300 € für Steuerzahlungen
Es gibt folgende Besonderheiten in Frankreich:
– Händler sind verpflichtet Bargeld zu akzeptieren.
– Bezahlungen mit 50 Geldstücken können verweigert werden.
Griechenland:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 500 €. Beim Autokauf gibt es keine Bargeldobergrenze.
Island:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Irland:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Italien:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 5.000 €.
Kroatien:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 10.000 €.
Lettland:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 7.200 €.
Es gibt folgende Besonderheiten in Lettland:
– Immobilien dürfen nicht mit Bargeld gekauft werden.
Litauen:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 5.000 €.
Luxemburg:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Luxemburg:
– Bei Bezahlungen ab 10.000 € in bar muss man sich ausweisen.
Malta:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Malta:
– Antiquitäten, Immobilien, Schmuck, Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Boote und Kunstgegenstände dürfen nur bis 10.000 € in bar bezahlt werden.
Niederlande:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in den Niederlanden:
– Bei Bezahlungen ab 10.000 € in bar muss der Verkäuger eine ausführliche Prüfung des Kunden durchführen.
– Verkäufer sind verpflichtet Bargeld zu akzeptieren.
– Bei verdächtigen Bezahlungen ab 2.000 € in bar besteht eine Meldepflicht.
Norwegen:
In Norwegen gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– Bei Privatpersonen gibt es keine Bargeldobergrenze.
– ca. 3.841 € (40.000 norwegische Kronen) bei Kaufverträgen von Gegenständen, wenn ein Unternehmer involviert ist
– ca. 958 € (10.000 norwegische Kronen) bei Verträgen von Dienstleistungen, wenn ein Unternehmer involviert ist
Es gibt folgende Besonderheiten in Norwegen:
– Bezahlungen mit 25 Münzen können verweigert werden.
Österreich:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Polen:
In Polen gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– Bei natürlichen Personen gibt es keine Bargeldobergrenze.
– Bei Gewerbetreibenden liegt die Bargeldobergrenze bei ca. 3.300 € (15.000 PLN).
Portugal:
In Portugal gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– 1.000 € für eine Person, die in Portugal einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig ist
– 10.000 € für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Portugal haben
– 500 € für Steuerzahlungen
Rumänien:
In Rumänien gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– ca. 1.016 € (5.000 rumänische Lei) pro Tag bei Zahlungen an Unternehmer
– ca. 2.033 € (10.000 rumänische Lei) pro Tag für Waren und Dienstleistungen
– ca. 10.165 € (50.000 rumänische Lei) pro Tag bei Verbrauchern
Slowakei:
Die Bargeldobergrenze liegt bei 15.000 €.
Slowenien:
Unternehmen dürfen Barzahlungen nur bis 5.000 € in bar annehmen.
Spanien:
In Spanien gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– Die Bargeldobergrenze liegt bei 1.000 €.
– Die Bargeldobergrenze liegt bei 10.000 € für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Spanien haben.
Schweden:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten in Schweden:
– Bezahlungen mit Bargeld können verweigert werden. Dies muss rechtzeitig und klar bekannt gemacht werden, z.B. durch ein Schild vor einem Geschäft.
Tschechien:
Die Bargeldobergrenze liegt bei ca. 10.509 € (270.000 tschechischen Kronen) pro Tag.
Es gibt folgende Besonderheiten in Tschechien:
– Man darf mit höchstens 50 Geldstücken bezahlen.
Ungarn:
In Ungarn gibt es folgende Bargeldobergrenzen:
– Bei Verbrauchern gibt es keine Bargeldobergrenze.
– ca. 41.695 € (1,5 Millionen ungarische HUF) pro Monat bei Unternehmern
Vereinigtes Königreich:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.
Es gibt folgende Besonderheiten im vereinigten Königreich:
– Händler müssen sich als “High Value Dealers” registrieren, wenn Sie Bargeld über 10.000 € akzeptieren.
– Mit Münzen im Nennwert von 50p, 25p und 20p können Sie Beträge bis £10, mit 10p und 5p bis £5 sowie mit 2p und 1p bis 20p bezahlen.
Zypern:
Es gibt keine Bargeldobergrenze.