Urkunden fürs Ausland

Mithilfe dieser Karte, können Sie herausfinden, welche Vorschriften für Ihr gewünschtes Land gelten. Bitte klicken Sie auf Ihr gewünschtes Land um mehr Informationen zu erhalten.

Die Weltkarte können Sie hier herunterladen.

Eine Auflistung aller Länder der Welt können Sie hier herunterladen.

Eine Übersicht über die zuständigen Botschaften/Konsulate können Sie hier herunterladen.

Hinweis: Mache Botschaften/Konsulate legalisieren Dokumente nur auf bestimmten Sprachen. Viele Länder in Afrika akzeptieren nur Dokumente in Englisch oder Französisch. Zum Beispiel die Botschaft von Kenia akzeptiert nur Dokumente in Englisch oder die Botschaft von Usbekistan akzeptiert nur Dokumente in Russisch. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht über die zuständigen Botschaften/Konsulate.

Manche Botschaften/Konsulate haben Antragsformulare, die für die Legalisation ausgefüllt werden müssen. Die passenden Antragsformulare können Sie hier herunterladen.
Indien: Konsulat in München
Moldau: Konsulat in Frankfurt am Main
Taiwan: Botschaft in Berlin
Thailand: Botschaft in Berlin
Thailand: Konsulat in Frankfurt am Main


Es kommt häufig vor, dass Sie eine Urkunde von einem deutschen Notar für das Ausland verwenden möchten. Allerdings gibt es für andere Länder strengere Vorschriften. Wenn wir für Sie ein Dokument beglaubigen, wird dieses Dokument nur innerhalb Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Dänemark (ohne Grönland und ohne Faröer-Inseln) anerkannt. Es gibt verschiede Stufen von Voraussetzungen, die für bestimmte Länder erfüllt werden müssen. Es gibt folgende Stufen:

Stufe 1 (nur notarielle Beglaubigung):
Wenn Sie eine Urkunde für Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Dänemark (ohne Grönland und ohne Faröer-Inseln) benötigen, muss diese nur durch einen deutschen Notar beglaubigt werden.

Stufe 2 (notarielle Beglaubigung mit Apostille):
Was ist eine Apostille?
Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Apostille bescheinigt die Echtheit des Siegels des Notars.
Wo und wie erhalte ich die Apostille zu meiner deutschen Urkunde?
Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind für notarielle Urkunden die Landgerichte zuständig. Für unseren Amtsbezirk ist das Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, zuständig.
Wie lange dauert es bis die Apostille erteilt ist?
Die Bearbeitungszeiten bei dem Landgericht Düsseldorf für Apostillen beträgt im Durchschnitt 2 Wochen.
Für welche Länder benötige ich eine Apostille?
Für jedes Land, dass dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist, wird nur eine Apostille benötigt.

Bitte beachten Sie folgende Reihenfolge:
Reihenfolge für NRW: deutscher Notar –> Landgericht

Stufe 3 (notarielle Beglaubigung mit Zwischenbeglaubigung und Legalisation):
Was ist eine Zwischenbeglaubigung?
Bei einer Zwischenbeglaubigung handelt es sich um die Echtheitsbestätigung einer Urkunde durch die jeweilige Oberbehörde der ausstellenden Behörde oder – bei gerichtlichen oder notariellen Urkunden – den Präsidenten des zuständigen Landesgerichts.
Wo und wie erhalte ich die Zwischenbeglaubigung zu meiner deutschen Urkunde?
Für deutsche Urkunden wird die Zwischenbeglaubigung von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind für notarielle Urkunden die Landgerichte zuständig. Für unseren Amtsbezirk ist das Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf zuständig.
Wie lange dauert es bis die Zwischenbeglaubigung erteilt ist?
Die Bearbeitungszeiten bei dem Landgericht Düsseldorf für Zwischenbeglaubigungen beträgt im Durchschnitt 2 Wochen.
Was ist eine Legalisation?
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch den Konsularbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.
Wo und wie erhalte ich die Legalisation zu meiner deutschen Urkunde?
Die Legalisation wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Wie lange dauert es bis die Legalisation erteilt ist?
Die Bearbeitungszeit bei den verschiedenen Botschaften und Konsulaten kann variieren. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung nach.
Für welche Länder benötige ich eine Legalisation?
Für jedes Land, dass nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist und auch kein völkerrechtliches Abkommen mit Deutschland abgeschlossen hat, wird eine Legalisation benötigt.

Bitte beachten Sie folgende Reihenfolge:
Reihenfolge für NRW: deutscher Notar –> Landgericht –> Botschaft oder Konsulat

Stufe 4 (notarielle Beglaubigung mit Zwischenbeglaubigung, Endbeglaubigung und Legalisation):
Die Informationen zur Zwischenbeglaubigung und Legalisation finden unter Stufe 3.
Was ist eine Endbeglaubigung?
Bei einer Endbeglaubigung handelt es sich um die Beglaubigung einer Urkunde durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), die für bestimmte Länder benötigt wird.
Wo und wie erhalte ich die Endbeglaubigung zu meiner deutschen Urkunde?
Für deutsche Urkunden wird die Endbeglaubigung von dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel, (BfAA) ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher unbedingt das Online-Kontaktformular des BfAA ausfüllen müssen. Danach erhalten Sie eine Ticketnummer per E-Mail. Die Ticketnummer muss sich in Ihren Brief an das BfAA befinden. Sollte die Ticketnummer in Ihrem Brief fehlen, wird der Antrag unter Umständen nicht beim BfAA bearbeitet.
Wie lange dauert es bis die Endbeglaubigung erteilt ist?
Die Bearbeitungszeiten bei dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) für Endbeglaubigungen beträgt im Durchschnitt 4-6 Wochen.
Für welche Länder benötige ich eine Endbeglaubigung?
Für Afghanistan, Bangladesch, Myanmar (Birma), Irak, Iran, Jordanien, Kambodscha, Katar, Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich), Mali, Mauretanien, Nepal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich), Togo und Vereinigte Arabische Emirate wird eine Endbeglaubigung benötigt.

Bitte beachten Sie folgende Reihenfolge:
Reihenfolge für NRW: deutscher Notar –> Landgericht –> BfAA –> Botschaft oder Konsulat