Erbscheinsantrag

Wenn ein Angehöriger oder eine Ihnen sonst nahestehende Person verstorben ist, benötigen Sie zum Nachweis der Erbfolge möglicherweise einen Erbschein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat. Dann verlangen insbesondere die Grundbuchämter und Banken einen Nachweis durch Erbschein, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Erst dann berichtigen Sie das Grundbuch bzw. gewähren Zugriff auf das Kontoguthaben.

Einen Erbschein benötigen Sie hingegen in der Regel nicht, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen hat. Denn eine solche notarielle Urkunde belegt die Erbfolge in gleicher Weise wie ein Erbschein. Hat der Erblasser hingegen nur ein selbst geschriebenes Testament hinterlassen, so kann dies als Nachweis gegenüber Banken genügen, wenn es eindeutig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2016 entschieden (BGH, Urteil vom 5. April 2016 – Aktenzeichen XI RZ 440/15). Dies gilt jedoch nicht für das Grundbuchamt! Wenn der Erblasser Grundbesitz hatte, benötigen Sie zur Grundbuchberichtigung immer ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag oder einen Erbschein.

Wer über ein Originaltestament des Erblassers verfügt, ist verpflichtet, dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, wo er also seinen Lebensmittelpunkt hatte.

 

Zur Vorbereitung Ihres Erbscheinsantrags teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:

  • Ihre Daten: Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer
  • Daten des Verstorbenen (Erblassers): Name, Geburtsdatum, Zeitpunkt und Ort des Todes, gewöhnlicher Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) des Erblassers im Todeszeitpunkt, Staatsangehörigkeit
  • Daten des Ehegatten des Verstorbenen (Erblassers): Name des Ehegatten, auch früherer Ehegatten (wenn geschieden oder vorverstorben), Geburtsdatum, ggf. Sterbedatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit
  • Daten zur Eheschließung (wenn bei Tod verheiratet): Zeitpunkt der Heirat, gewöhnlicher Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) der Eheleute im Zeitpunkt der Heirat, Staatsangehörigkeiten im Zeitpunkt der Heirat
  • Daten der Kinder des Verstorbenen: Namen, Geburtsdaten, Anschriften
  • Wert des Nachlasses im Todeszeitpunkt
  • nur wenn ein Kind vorverstorben > Daten der Enkel: zusätzlich Todesdatum des Kindes und Namen, Geburtsdaten, Anschriften der Kinder dieses Kindes (also der Enkel des Verstorbenen)
  • nur wenn keine Kinder und keine Enkel vorhanden: Namen, Geburtsdaten, Anschriften der Eltern

nur wenn auch die Eltern des Verstorbenen vorverstorben sind: zusätzlich Todesdatum der Eltern sowie Namen, Geburtsdaten, Anschriften der Geschwister des Verstorbenen

nur wenn auch die Geschwister des Verstorbenen vorverstorben sind: zusätzlich Todesdatum der Geschwister sowie Namen, Geburtsdaten, Anschriften der Kinder des vorverstorbenen Geschwisterkindes (Nichten und Neffen des Verstorbenen)

ggf. Angaben weiter entfernter Verwandter (bitte sprechen Sie uns hierzu an!)

  • Welches Vermögen im Ausland hatte der Verstorbene? In welchem Land?

 

Zur Vorbereitung Ihres Erbscheinsantrags reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Sterbeurkunde: im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • Testamente: Originale, falls schon eingereicht Kopien
  • Erbverträge: in Kopie

wenn keine Erben in Testament / Erbvertrag benannt > also gesetzliche Erbfolge eingetreten: jeweils im Original oder in beglaubigter Abschrift

  • Geburts- und ggf. Sterbeurkunden:
    • der Kinder
    • wenn Kinder vorverstorben: der jeweiligen Enkel
    • nur wenn Erblasser ohne Kinder/Enkel verstorben: der weiteren nächsten Verwandten > d.h. der Eltern, wenn diese vorverstorben sind: der Geschwister, soweit diese vorverstorben sind: der Nichten und Neffen, ggf. weiter entfernter Verwandter
  • Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde Ehegatte/n oder Scheidungsbeschluss
  • Ehevertrag, falls vorhanden

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zu Verfügung.

Notar Dr. Jens Heinig und Team