Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen und Veränderungen im Gesellschaftsrecht können etwa die folgenden sein:

  • Euro-Umstellung (ggf. in Kombination mit einer Kapitalerhöhung)
  • Kapitalherabsetzung
  • Schaffung und spätere Ausnutzung genehmigten Kapitals
  • Einziehung von Gesellschaftsanteilen
  • Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
  • Teilung von Geschäftsanteilen / Aktiensplit
  • Umwandlung von Aktien
  • Einreichung einer neuen Liste der Aufsichtsratsmitglieder
  • Einbringung von Vermögensgegenständen
  • Stille Beteiligungen
  • Poolverträge
  • Squeeze out
  • Fortsetzungsbeschluss während Liquidation
  • Erwerb von Vorratsgesellschaften

Auch bei diesen und weiteren Maßnahmen beraten wir sie gern bei der Vorbereitung und Durchführung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an!