Geldwäsche-Risikoländer

Im Rahmen der geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sind Verpflichtete verpflichtet, bei Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Staaten erhöhte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Dabei wird zwischen sogenannten „Grey List“-Ländern und „Black List“-Ländern unterschieden.

Grey List

Die sogenannte Grey List umfasst Staaten, bei denen die Financial Action Task Force (FATF) strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt hat, die sich jedoch zur Verbesserung ihrer Systeme verpflichtet haben.

Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Personen oder Unternehmen aus diesen Ländern ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel sind verstärkte Sorgfaltspflichten erforderlich, insbesondere:

  • Einholung zusätzlicher Informationen über den Vertragspartner,
  • verstärkte Prüfung der Herkunft von Vermögenswerten,
  • engmaschigere Überwachung der Geschäftsbeziehung,
  • Dokumentation der Risikobewertung.

Die Aufnahme eines Landes auf die Grey List bedeutet nicht automatisch ein Verbot von Geschäftsbeziehungen, sondern weist auf ein erhöhtes Risiko hin.

Black List

Die Black List umfasst Staaten mit erheblichen strategischen Defiziten im Bereich der Geldwäschebekämpfung, die nicht ausreichend mit internationalen Organisationen kooperieren oder keine ausreichenden Verbesserungsmaßnahmen umsetzen.

Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Unternehmen aus diesen Staaten gelten als besonders risikobehaftet. Hier sind regelmäßig besonders strenge Maßnahmen erforderlich. In bestimmten Fällen können Geschäftsbeziehungen sogar abzulehnen oder meldepflichtig sein.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere:

  • umfassende Identitäts- und Herkunftsprüfungen,
  • Genehmigung durch die Geschäftsleitung,
  • erhöhte Überwachung sämtlicher Transaktionen,
  • gegebenenfalls Abgabe einer Verdachtsmeldung gemäß § 43 GWG.

Hinweis

Die Listen werden regelmäßig von der FATF sowie auf europäischer Ebene aktualisiert. Unternehmen und Verpflichtete sollten daher sicherstellen, dass sie stets die aktuellen Fassungen der Länderlisten berücksichtigen.

Auf unserer Webseite informieren wir Sie fortlaufend über relevante Änderungen und die Auswirkungen auf die geldwäscherechtlichen Prüfpflichten.

Mithilfe dieser Karte, können Sie herausfinden, ob Ihr gewünschtes Land ein Risikoland ist. Bitte klicken Sie auf Ihr gewünschtes Land um mehr Informationen zu erhalten.

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Notariat Dr. Jens Heinig

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