Verein

Gern bereiten wir für Sie Anmeldungen zum Vereinsregister vor, beglaubigen diese und reichen sie beim Vereinsregister ein.

Unsere Checkliste für die Vorbereitung einer Vereinsgründung können Sie hier herunterladen.

Gründung des Vereins

Für die Gründung eines Vereins müssen Sie mindestens sieben Mitglieder versammeln, die sich auf eine Satzung des Vereins einigen und die ersten Vorstandsmitglieder bestellen.

Eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Verein des Ministeriums für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie HIER herunterladen.

Den Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums für Justiz können Sie HIER herunterladen.

Auch das Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt eine Broschüre zum Vereinsrecht heraus, die Sie HIER kostenfrei bestellen oder herunterladen können.

Für die Anmeldung der Gründung Ihres Vereins reichen Sie uns bitte ein:

  • Gründungsprotokoll mit Bestellung des Vorstands
  • Satzung im Original oder in Kopie, unterzeichnet von mindestens sieben Gründungsmitgliedern
  • Daten aller Vorstandsmitglieder (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift)
  • Adresse des Vereins (dies kann auch die Adresse eines Vorstandsmitglieds sein.

Unsere Checkliste für die Vorbereitung einer Vorstands- oder Satzungsänderung können Sie hier herunterladen.

Satzungsänderungen

Jede Änderung der Satzung Ihres eingetragenen Vereins müssen Sie ebenfalls zum Vereinsregister anmelden. Für die Vorbereitung der Anmeldung reichen Sie uns bitte ein:

  • Name, Registergericht und Registernummer Ihres Vereins
  • Protokoll über die Versammlung, in der Sie die Satzungsänderung beschlossen haben
  • vollständige Abschrift der neuen Fassung der Satzung

Änderungen beim Vorstand

Auch das Ausscheiden von und die Wahl neuer Vorstandsmitglieder in Ihrem Verein müssen Sie zum Vereinsregister anmelden. Für die Vorbereitung der Anmeldung reichen Sie uns bitte ein:

  • Name, Registergericht und Registernummer Ihres Vereins
  • Protokoll über die Versammlung, in der Sie die Änderungen beim Vorstand beschlossen haben
  • Namen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder
  • Daten aller neuen Vorstandsmitglieder (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Unsere Checkliste für die Vorbereitung einer Vereinslöschung können Sie hier herunterladen.

Auflösung, Liquidation und Beendigung des Vereins

Wenn Sie die Auflösung Ihres Vereins beschlossen haben, müssen Sie auch dies ebenfalls zum Vereinsregister anmelden. An die Auflösung schließt sich die Liquidation des Vereinsvermögens an. Liquidatoren sind die bisherigen Vorstandsmitglieder des Vereins, es sei denn, die Mitgliederversammlung wählt andere Personen zu Liquidatoren. Für die Vorbereitung der Anmeldung reichen Sie uns bitte ein:

  • Name, Registergericht und Registernummer Ihres Vereins
  • Protokoll über die Versammlung, in der Sie die Auflösung des Vereins beschlossen haben (ggf. einschließlich der Bestellung der Liquidatoren)
  • Daten der Liquidatoren (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift), es sei denn, die Liquidation erfolgt durch die bisherigen Vorstandsmitglieder