Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhungen bei der GmbH und der Aktiengesellschaft sind in verschiedenen Formen möglich:

Unser Datenblatt für die Kapitalerhöhung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) können Sie hier herunterladen.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:

Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden bei der Gesellschaft bestehende Rücklagen für eine Erhöhung des Stammkapitals verwandt. Die Gesellschafter nehmen entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung teil. Für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist dem Handelsregister eine geprüfte und vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz vorzulegen.

 

Bar-Kapitalerhöhung:

Bei der Kapitalerhöhung bringen die bisherigen oder neu eintretenden Gesellschafter das zusätzliche Stammkapital durch bare Zahlung auf. Im Kapitalerhöhungsbeschluss können die Gesellschafter entscheiden, wer zur Übernahme bzw. Zeichnung der neuen Anteile zugelassen wird und zu welchen Bedingungen die Kapitalerhöhung erfolgt.

 

Sach-Kapitalerhöhung:

Bei der Sachkapitalerhöhung bringen die bisherigen oder neu eintretenden Gesellschafter das zusätzliche Stammkapital durch Einlage von Vermögenswerten (zum Beispiel Anlagegegenstände, Forderungen, Grundstücke) in die Gesellschaft auf. Bei der GmbH ist hierzu dem Handelsregister ein Werthaltigkeitsnachweis und bei der Aktiengesellschaft ein Prüfungsbericht durch vom Gericht bestellte Prüfer vorzulegen.

Je nach Fallkonstellation sind weitere Formalien zu beachten und Unterlagen beizubringen, insbesondere bei der Aktiengesellschaft Zeichnungsscheine, ein Verzeichnis der Zeichner, eine Kostenberechnung sowie ein Vorstandsbericht über den Bezugsrechtsausschluss.

Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen Schritten bei der Kapitalerhöhung Ihrer Gesellschaft, erstellen für Sie die erforderlichen Unterlagen und nehmen die notwendigen Beurkundungen und Beglaubigungen vor.