EU-Länder und EWR-Länder

Was ist der Unterschied zwischen EU-Länder und EWR-Ländern?

Bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften, Beglaubigungen und internationalen Angelegenheiten spielt die Unterscheidung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) häufig eine wichtige Rolle.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Die Europäische Union ist ein politischer und wirtschaftlicher Staatenverbund mit derzeit 27 Mitgliedstaaten. Ziel der EU ist die Förderung des Binnenmarktes, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie gemeinsamer rechtlicher und politischer Standards.

Karte der EU-Mitgliedstaaten und EWR-Mitgliedstaaten


Zu den EU-Mitgliedstaaten gehören unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Österreich, Polen und weitere europäische Staaten.

Die EU-Karte können Sie hier herunterladen.

Was ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)?

Der Europäische Wirtschaftsraum erweitert den europäischen Binnenmarkt über die EU hinaus. Neben allen 27 EU-Mitgliedstaaten gehören auch folgende Staaten zum EWR:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

Diese Länder sind keine Mitglieder der Europäischen Union, nehmen jedoch weitgehend am europäischen Binnenmarkt teil. Dadurch gelten in vielen wirtschaftlichen und rechtlichen Bereichen ähnliche Regelungen wie innerhalb der EU.

Der Unterschied zwischen EU und EWR

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass alle EU-Mitgliedstaaten automatisch Teil des EWR sind, jedoch nicht alle EWR-Staaten Mitglieder der Europäischen Union sind.

Europäische Union (EU)Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
27 Mitgliedstaaten27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen
Politischer und wirtschaftlicher StaatenverbundErweiterung des europäischen Binnenmarktes
Gemeinsame Gesetzgebung und InstitutionenTeilnahme am Binnenmarkt ohne EU-Mitgliedschaft

Besonderheit: Die Schweiz

Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union noch Teil des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufgrund zahlreicher bilateraler Abkommen bestehen jedoch enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU.

Bedeutung in der Praxis

Bei internationalen Rechtsgeschäften, Nachweisen, Vollmachten oder Urkunden kann die Zugehörigkeit eines Staates zur EU oder zum EWR Auswirkungen auf die anzuwendenden Vorschriften und Verfahren haben. Daher ist eine klare Einordnung des jeweiligen Staates häufig von Bedeutung.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.

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Notariat Dr. Jens Heinig

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