Übersicht:
05.01.2026: Einführung von elektronischen Urkunden
14.11.2025: Verschiebung des Stiftungsregisters
17.07.2025: Gesetzentwurf für digitalen Vollzug von Immobiliengeschäften
16.07.2025: Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
12.05.2025: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “Signaturprüfung”
27.09.2024: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “Verein”
30.07.2024: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “GmbH-Gründung”
05.01.2026: Einführung von elektronischen Urkunden
Die Digitalisierung macht auch vor dem Notariat nicht halt. Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung wurde ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um notarielle Verfahren effizienter, sicherer und zeitgemäßer zu gestalten – ohne dabei Abstriche bei Rechtssicherheit oder persönlicher Beratung zu machen.
Bei der elektronischen Präsenzbeurkundung erscheinen die Beteiligten wie gewohnt persönlich beim Notar. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Beurkundung besteht darin, dass die Urkunde nicht mehr in Papierform, sondern vollständig elektronisch erstellt, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben wird.
Die Beurkundung findet also weiterhin in Präsenz statt – lediglich das Medium der Urkunde ist digital. Die Urkunde wird auf einem Unterschriftenpad unterschrieben. Testamente und Erbverträge sowie Urkunden im Erbrecht werden immer noch in Papierform unterschrieben.
14.11.2025: Verschiebung des Stiftungsregisters
Verschiebung des Stiftungsregisters – aktuelle Informationen
Die Einführung des neuen bundesweiten Stiftungsregisters verzögert sich. Ursprünglich sollte das Register bereits zum 1. Januar 2026 in Betrieb gehen. Das Bundesministerium der Justiz hat nun jedoch angekündigt, dass sich der Starttermin verschiebt, da technische und organisatorische Vorbereitungen mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant.
Hintergrund: Was ist das Stiftungsregister?
Mit dem Stiftungsregister wird erstmals ein zentrales, öffentlich einsehbares Register für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts geschaffen. Es soll – ähnlich wie das Handels- und Vereinsregister – Transparenz gewährleisten und die Rechtssicherheit erhöhen.
Zu den zentralen Funktionen gehören:
- Veröffentlichung wesentlicher Stiftungsdaten
- Einführung eines Stiftungsregisterblatts
- Vergabe einer elektronischen Registernummer
- Möglichkeit, Registerauszüge digital abzurufen
Sobald das Register eingeführt ist, werden Stiftungen verpflichtet sein, bestimmte Angaben elektronisch einzureichen und aktuell zu halten.
Gründe für die Verzögerung
Die Verschiebung hängt in erster Linie mit dem hohen technischen Aufwand zusammen, der für die Implementierung eines modernen, digital geführten Registers erforderlich ist. Dazu gehören:
- Entwicklung der IT-Systeme
- Abstimmung zwischen Bund und Ländern
- Einrichtung sicherer Datenübermittlungswege
- Vorbereitung der Registerbehörden
Erst wenn diese Prozesse verlässlich umgesetzt sind, kann der Echtbetrieb des Registers beginnen.
Auswirkungen auf Stiftungen
Für bestehende Stiftungen bedeutet die Verzögerung vor allem eines: mehr Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Die bereits geplanten Übergangsfristen werden an den neuen Starttermin angepasst.
Bis zur Einführung des Registers bleibt die bisherige Rechtslage bestehen – insbesondere gelten weiterhin die Vorgaben der jeweiligen Landesstiftungsgesetze.
Wie Sie sich vorbereiten können
Auch wenn das Stiftungsregister später startet, empfiehlt es sich bereits jetzt:
- die Satzung auf Vereinbarkeit mit der Stiftungsrechtsreform zu prüfen,
- interne Prozesse zur Meldung von Organmitgliedern zu aktualisieren,
- erforderliche Unterlagen übersichtlich zu sammeln,
- frühzeitig mit Ihrem Notariat oder Rechtsberater Kontakt aufzunehmen.
Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen zur Stiftungsrechtsreform, zur Vorbereitung der Eintragungspflichten und zur rechtssicheren Anpassung Ihrer Stiftung.
Unser Fazit
Die Verschiebung des bundesweiten Stiftungsregisters verschafft Stiftungen etwas mehr Zeit für die Umstellung. Gleichzeitig zeigt sie, welchen hohen Stellenwert die technische und rechtliche Qualität des Registers hat. Sobald der neue Starttermin feststeht, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
17.07.2025: Gesetzentwurf für digitalen Vollzug von Immobiliengeschäften
Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Referentenentwurf zur Digitalisierung notarieller Verfahren
Am 9. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte sowie der steuerlichen Anzeigen der Notare vorgestellt. Damit wird ein weiterer entscheidender Schritt im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) vollzogen.
Effizientere Abwicklung von Immobiliengeschäften
Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrags überwiegend per Post. Künftig soll dieser Austausch vollständig digital stattfinden – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
Digitale Übermittlung über EGVP und ELSTER
Der Entwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig in strukturierter elektronischer Form zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden. Die Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden erfolgt dabei über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), während für den Austausch mit den Finanzverwaltungen das ELSTER-System genutzt wird.
Technische Umsetzung durch die Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer stellt den Notarinnen und Notaren die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Bereits seit vergangenem Jahr können Mitteilungen an Gutachterausschüsse elektronisch übermittelt werden. Aktuell wird insbesondere die digitale Veräußerungsanzeige entwickelt und erprobt.
Stufenweise Einführung
Die Digitalisierung wird schrittweise umgesetzt:
- Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die elektronische Kommunikation zwischen Notariaten und Gerichten sowie die Übermittlung an Gutachterausschüsse und Finanzverwaltungen verpflichtend.
- Weitere digitale Verfahren mit den Finanzverwaltungen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 soll auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch ausgestellt werden.
- Steuerliche Anzeigen nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz werden einbezogen, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
- Vorkaufsrechtsanfragen sowie weitere Anzeigen nach dem BauGB, dem GrdStVG und der GVO sollen spätestens bis zum 1. Januar 2027 digital erfolgen.
Positive Bewertung durch die Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer begrüßt die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich. Mit diesem Entwurf wird der Weg frei für eine moderne, vollständig digitale Abwicklung notarieller Tätigkeiten – ein bedeutender Fortschritt für Bürgerinnen und Bürger, die Immobilienwirtschaft und die gesamte Wirtschaft.
16.07.2025: Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung verabschiedet. Nach der Etablierung des Elektronischen Urkundenarchivs sowie der notariellen Online-Verfahren markiert dies einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Notariats. Künftig können Urkunden unmittelbar im Notarbüro in elektronischer Form erstellt werden – etwa durch die Nutzung eines Unterschriftenpads.
12.05.2025: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “Signaturprüfung”
Um die Verbreitung elektronisch beglaubigter Abschriften zu fördern und der Bevölkerung den Umgang mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu erleichtern, stellt die Bundesnotarkammer eine Signaturprüfungsanwendung zur Verfügung. Die browserbasierte Anwendung bietet insbesondere Ihnen eine niedrigschwellige Möglichkeit, die Echtheit und Unverfälschtheit Ihrer elektronisch beglaubigten Urkundenabschriften zu überprüfen. Die Nutzung ist kostenfrei und für jedermann zugänglich. Die Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie hier.
27.09.2024: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “Verein”
Auf “verein-gruenden.notar.de” finden Sie viele nützliche Informationen zu den Gründungsschritten eines Vereins. Die Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie hier.
30.07.2024: Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “GmbH-Gründung”
Auf “gmbh-gruenden.notar.de” finden Sie viele nützliche Informationen zu den Gründungsschritten einer GmbH. Die Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie hier.
