Mehrsprachige Formulare zur Bescheinigung von Handelsregisterangaben
Im europäischen Binnenmarkt wächst der Bedarf, Unternehmensinformationen nicht nur in der Amtssprache des jeweiligen Handelsregisters, sondern zunehmend auch in den Sprachen anderer Mitgliedstaaten bereitzustellen.
Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, hat der Rat der Notariate der Europäischen Union (C.N.U.E.) ein einheitliches Formblatt zur Bescheinigung von Tatsachen aus Handelsregistern entwickelt. Dieses steht in sieben Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung.
Die Bundesnotarkammer bietet zweisprachige Versionen dieses Formblatts als herunterladbare Dateien an.
Beim Ausfüllen der Formulare steht Ihnen der gekennzeichnete Eingabebereich zur Verfügung. Text, der über diesen Bereich hinaus eingegeben wird, erscheint nicht im Ausdruck. Das ausgefüllte Formular kann ausgedruckt, mit dem notariellen Siegel versehen und vom Notar unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular mit den gängigen PDF-Programmen nicht elektronisch gespeichert werden kann.
Vordrucke für die EU:
Deutsch/Englisch – Registerbescheinigung
Deutsch/Französisch – Registerbescheinigung
Deutsch/Griechisch – Registerbescheinigung
Deutsch/Italienisch – Registerbescheinigung
Deutsch/Niederländisch – Registerbescheinigung
Deutsch/Spanisch – Registerbescheinigung
Vordruck für China:
