Zur Vorbereitung Ihrer Erbausschlagung teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:
- Zuständiges Nachlassgericht mit Anschrift,
- Wurden Sie durch das Amtsgericht über den Erbfall informiert? Dann übermitteln Sie uns bitte vorab eine Kopie des Schreibens.
- Liegt ein Testament/Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge vor?
- Grund der Ausschlagung (z.B. Überschuldung des Nachlasses, vermutete Überschuldung).
- Bei einem werthaltigen NachlassNachlass: Gesamtheit dessen, was ein Verstorbener, eine Vers... More: Wert des Nachlasses.
- Vom Erblasser: vollständiger Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und -ort, letzter gewöhnlicher Aufenthalt (in der Regel Wohnanschrift).
- Von allen Ausschlagenden: Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie
- Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
Bitte beachten Sie, dass die Erbausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen gegenüber dem Amtsgericht erfolgen muss. Die Frist beginnt mit dem Tag Ihrer Kenntnisnahme vom Erbfall und Ihrer daraus resultierenden Erbenstellung. Sie kann daher auch vor Benachrichtigung durch das Amtsgericht beginnen, nicht jedoch vor der Bekanntgabe eines Testaments oder Erbvertrages, wenn vorhanden.
Durch Ihre Erbausschlagung kann das Erbe ggf. Ihren Kindern und Enkelkindern anfallen. Wollen Ihre Kinder/Enkelkinder das Erbe ausschlagen, müssen diese daher ebenfalls eine Erklärung gegenüber dem Amtsgericht abgeben. Gleiches gilt für etwaige Seitenverwandte, denen das Erbe nachrangig anfällt.
Für den Fall, dass die Kinder/Enkelkinder minderjährig sind, ist die Erbausschlagung durch alle sorgeberechtigten Personen vorzunehmen. Die Ausschlagung eines werthaltigen Nachlasses bedarf möglicherweise zusätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Gleiches gilt, wenn der zuvor ausschlagende Elternteil nicht sorgeberechtigt ist. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an!
Fristenrechner für Erbausschlagung