Sitzverlegung, Firmenänderung, sonstige Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Aktiengesellschaft / GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Möchten Sie die Firma Ihrer Aktiengesellschaft, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ändern, den Sitz in eine andere Stadt verlegen oder den Gegenstand des Unternehmens ergänzen oder neu fassen? Hierfür empfiehlt es sich zunächst, die Änderungen mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (ggf. derjenigen an Ihrem neuen Sitz!) abzustimmen. Anschließend können Sie die entsprechende Änderung der Satzung notariell beurkunden lassen. Ferner müssen Sie die Änderungen zum Handelsregister anmelden. Gern bereiten wir alle entsprechenden Dokumente für Sie vor, beurkunden und beglaubigen sie und reichen sie elektronisch zum Handelsregister ein.

Für eine Sitzverlegung – insbesondere nach Monheim am Rhein – entstehen Ihnen notarielle Kosten in Höhe von insgesamt circa € 390,– zuzüglich Umsatzsteuer für den zu beurkundenden Beschluss, die Handelsregisteranmeldung sowie den elektronischen Vollzug. Ferner entstehen Eintragungskosten beim Handelsregister des neuen Sitzes (für Monheim am Rhein: Amtsgericht Düsseldorf) in Höhe von € 160,–. Das bisherige Handelsregister erhebt für die Sitzverlegung keine Gebühren. Bitte teilen Sie uns gern mit, wenn wir eine Sitzverlegung nach Monheim am Rhein für Sie vorbereiten dürfen und ob Ihnen bereits Ihre neue Geschäftsanschrift in Monheim am Rhein vorliegt.

Auch für weitere Änderungen der Satzung (zum Beispiel bei der GmbH Änderungen der Regelungen zur Erbfolge, zur Einziehung, zu Vorkaufsrechten etc.) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns für alle Satzungsänderungen

  • die Handelsregisterangaben Ihrer betroffenen Gesellschaft
  • Namen, Daten und Anschriften aller Gesellschafter
  • Namen, Daten und Anschriften der Geschäftsführer, die die Handelsregisteranmeldung unterzeichnen werden sowie
  • Ihre gewünschten Änderungen

mit!

ACHTUNG: Wenn Sie nur die Adresse Ihrer Gesellschaft innerhalb derselben Stadt verlegen möchten, brauchen Sie hierfür die Satzung der Gesellschaft nicht ändern. Es genügt eine Anmeldung der neuen Anschrift zum Handelsregister. Gern bereiten wir diese Anmeldung für Sie vor.  Bitte teilen Sie uns auch hierzu die Handelsregisterangaben Ihrer betroffenen Gesellschaft sowie die neue Adresse mit!

 

GbR / oHG / KG

Bei der GbR ist für Änderungen des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich keine notarielle Mitwirkung erforderlich. Ausnahmsweise kann jedoch eine notarielle Beurkundung erforderlich sein, insbesondere – je nach Sachlage – dann, wenn Pflichten zum Erwerb von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sind oder werden sollen. Wir beraten Sie hierzu gern!

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) gilt für die Änderung des Gesellschaftsvertrages selbst das Gleiche wie bei der GbR, d.h. die Änderung ist nur ausnahmsweise beurkundungsbedürftig. Bei der GmbH & Co. KG ist die Änderung insbesondere auch dann beurkundungsbedürftig, wenn der Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung enthält, bei der Übertragung von Kommanditanteilen auch Anteile an der Komplementär-GmbH zu übertragen (sog. „Gleichlaufklausel“).

Wenn sich die Firma, der Sitz oder die Geschäftsanschrift (innerhalb derselben Stadt) Ihrer oHG oder KG ändern, müssen Sie dies zum Handelsregister anmelden. Gern bereiten wir die Anmeldung für Sie vor, beglaubigen sie und reichen sie elektronisch zum Handelsregister ein. Bitte teilen Sie uns hierzu die Handelsregisterangaben Ihrer Gesellschaft sowie die gewünschten Änderungen mit!