Vereidigung

Vereidigung: Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Ein vereidigter Dolmetscher legt einen Eid ab, in dem er schwört, seine Arbeit unparteiisch, gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

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Notariat Dr. Jens Heinig

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