Vermächtnisnehmer

Vermächtnisnehmer: Das deutsche Erbrecht bietet die Möglichkeit, jemanden als Vermächtnisnehmer zu bestimmen und diesem einen Vermögenswert zukommen zu lassen, ohne ihn zum Erben zu machen. Das heißt, dass der Vermächtnisnehmer nur diesen Gegenstand im Todesfall erhält. Dabei wird ein solches Vermächtnis zumeist im Rahmen eines Testamentes oder Erbvertrages definiert und eine Vermögensübertragung findet somit auch erst im Todesfall eines Erblassers statt.