geschftfhrervoraussetzungen

Bitte beantworten Sie alle folgende Fragen:

Wurden Sie wegen einer Straftat in den letzten 5 Jahren verurteilt?

Wegen welcher Straftat wurden Sie verurteilt, falls Sie schon mal in den letzten fünf Jahren verurteilt wurden?

Wurde Ihnen durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt, und zwar weder im Inland noch im Ausland?

Unterliegen Sie als Betreuter bei der Besorgung Ihrer Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB)?

Bitte geben Sie hier die Buchstaben in richtiger Reihenfolge ein!

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